1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten
nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst
und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei
das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich
in Textform vereinbart wurde.
2.1
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene
Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“
zustande.
2.2
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungs-
verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3.1
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei
Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung
lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise
entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Eine Zahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
3.5
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Um eine Buchung abzuschließen bedarf es einer gültigen
Kreditkarte. Vor Anreise sind Buchungen zu 100% zu entrichten.
3.6
In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur
vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden.
4.1
Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn
er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen
pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.
5.1
Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn
andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2
Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen
pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6.1
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Apartments stehen dem Kunden frühestens ab 17:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr, die
Landhäuser/Apartments spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß
Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden
werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1
Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische
Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst
ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig
geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen
mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer
7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
sind unwirksam.
8.2
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher
Gerichtsstand am Standort des Hotels. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz
des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie
ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische
Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
8.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.